Gemeinsam gegen Diskriminierung. Fakten für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Brandenburg
Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierungen sind unveräußerliche Grundrechte, die jedem Individuum zustehen. Es ist die Verantwortung jeder staatlichen Stelle, diese Rechte zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit europarechtlichen Bestimmungen ist Deutschland dazu verpflichtet, einen rechtlichen Diskriminierungsschutz zu implementieren. Hierfür wurde im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene verabschiedet.
Durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes würden Diskriminierungsschutzmaßnahmen im staatlichen Verantwortungsbereich denen im privaten Sektor angeglichen werden. Das Gesetz würde geregelte Beschwerdewege für Betroffene vorsehen und verantwortliche Stellen dazu verpflichten, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor (weiteren) Diskriminierungen zu treffen. Es würde außerdem präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung fördern.
Ziel ist es, effektiven Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und die institutionellen Voraussetzungen für mehr Gleichberechtigung und aktive Teilhabe aller Menschen im Land zu schaffen.
Das Faktenblatt soll Gründe für ein Landesdiskriminierungsgesetz liefern.
Demokratie, Konfliktbearbeitung, Politische Bildung, Rassismus, Rechtsextremismus, Zivilcourage