Damals… 26. Mai 1993 – Der „Asylkompromiss“
Am 26. Mai 1993 beschloss der Deutsche Bundestag Art. 16 GG, der das Recht auf Asyl regelt, durch Art. 16a GG zu erweitern. Als "Asylkompromiss" ist diese Grundgesetzänderung in die deutsche Geschichte eingegangen. Der "Asylkompromiss" war dann auch der Höhepunkt einer Entwicklung, die kurz nach der Wiedervereinigung begann.
Anfang der 1990er-Jahre schwappte eine regelrechte Welle an rassistischer und extrem rechter Gewalt durch das wiedervereinigte Deutschland. Rechtsextreme und rassistische Stimmungen, die schon immer da waren und sich zum Teil auch gewalttätig äußerten, wurden nun offen ausgelebt. Pogromartige Ausschreitungen wie in Hoyerswerda 1991 oder in Rostock-Lichtenhagen 1992 und Brandanschläge mit mehreren Toten wie in Mölln 1992 und Solingen 1993 sind dabei nur die bekanntesten Ereignisse, die in dieser Zeit stattgefunden haben. Gleichzeitig waren zu der Zeit viele Menschen gezwungen, aus dem vom Krieg gezeichneten Jugoslawien nach Deutschland zu fliehen. Große Teile der Medien und Politik zeichneten dabei ein vollkommen übertriebenes Bild einer überforderten Gesellschaft ("Das Boot ist voll"). Das fachte die Diskussion über eine neue, verschärfte, Asylpolitik an und auch Gewalttäter:innen fühlten sich in ihrem Tun bestätigt. Kritiker:innen warfen dem Kompromiss vor, das Asylrecht praktisch abzuschaffen und dem Mob auf der Straße nachgegeben zu haben.
Der Film blickt auf die Zeit und auf den von den Regierungsparteien aus CDU/CSU und FDP gemeinsam mit der größten Oppositionspartei SPD geschlossenen „Kompromiss“ zurück. Der Film erklärt dementsprechend den Inhalt und auch welche Auswirkungen er bis heute auf das Leben in der Bundesrepublik hat.
Gewalt, Integration, Interkulturelles Lernen, Jugendarbeit, Migration/Flucht und Asyl, Politische Bildung, Rassismus, Rechtsextremismus, Schule