Mit Recht gegen Rassismus. Chancen und Grenzen strategischer Prozessführung im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am Beispiel diskriminierender Einlasskontrollen vor Diskotheken
Rassismus an der Diskotür ist eine Tatsache und nicht zu leugnen. Auch ist es nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Das jedoch nachzuweisen ist schwierig, aber nicht unmöglich.
Die Analyse bezieht sich auf diese Diskriminierungsform und die Möglichkeiten juristisch dagegen etwas zu unternehmen.
Antidiskriminierung, Beratung, Konfliktbearbeitung, Menschenrechte, Minderheiten, Rassismus, Vorurteile
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